# Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

*Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine rechtliche vorgeschriebene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zwischen einer Organisation (Auftraggeber) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), welcher personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.*

*Bei der Nutzung der ELBA-Plattform werden unter anderem solche personenbezogenen Daten verarbeitet – Daher ist der Abschluss eines AVV zwingend erforderlich.*

*Der AVV regelt dabei die Verantwortlichkeiten, Schutzmaßnahmen und Pflichten beider Parteien, um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten.*

Für die weitere Nutzung der Plattform muss Ihre Organisation (in Form Ihres Organisationsadministrators) dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) innerhalb einer Frist von vier Wochen zustimmen.

<span style="background: rgb(255, 255, 255);">**Zur Bestätigung des AVV melden Sie sich bitte als Organisationsadministrator an und klicken im Dashboard auf den blau hinterlegten Link des AVV.** </span>

<span style="background: rgb(255, 255, 255);">Sie gelangen zum Ende der Nutzungsbestimmungen/Impressum und haben dort die Möglichkeit sich den AVV vorher anzusehen und durchzulesen. Die Zustimmung erfolgt über das Setzen des Hakens im Kontrollkästchen.</span>