Beauftragungen über XBAU, versenden von Prüfberichten (0506)
Die Übermittlung von Prüfberichten an die zuständige Behörde über den XBau-Nachrichtentyp 0506 ist vorgesehen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis- und Dokumentationspflichten im Bauwesen effizient und einheitlich nachzukommen. Damit diese Berichte nicht in unterschiedlichen Formaten, per Post oder E-Mail eingehen und dort manuell erfasst werden müssen, bietet XBau 0506 eine standardisierte, strukturierte Form der elektronischen Übermittlung. Die darin enthaltenen Metadaten, wie Angaben zu Prüfer, Datum, Bauvorhaben und Art der Prüfung, ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung in den Fachverfahren der Behörde und sorgen für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit. Durch den Verzicht auf medienbruchbehaftete Wege werden Fehlerquellen reduziert, Bearbeitungszeiten verkürzt und der Informationsfluss zwischen Prüfer, Bauherr und Behörde beschleunigt, was insgesamt zu einem reibungsloseren und transparenteren Bauverfahren führt.
In ELBA wurde unter der Detailansicht für Prüfberichte ein zusätzlicher Reiter "Prüfergebnis" implementiert, in diesem lassen sich Prüfbericht und verknüpfte Unterlagen per XBAU an die Bauaufsichtsbehörde senden.
In der Gesamtansicht lassen sich die nach XBAU definierten Parameter, über die Erfassungsmaske eintragen. Diese ist wie folgt aufgebaut:
- Prüfergebnis: Angabe, ob die Bauvorlagen den Angaben entsprechen (ja/nein) und Erläuterung zu den Methoden und Ergebnissen
- Abweichungen (optional): Festlegung der "Art der Abweichung" (zugelassen / nicht zugelassen), optionale Felder zu Begründung und Nebenbestimmung
- Nebenbestimmungen (optional): Die „Art der erlassenen Nebenbestimmung“ (z. B. Auflage, Bedingung, Befristung) wird definiert. Es kann als "Rechtsbereich" eine Auswahl aus der vordefinierten XBAU Codeliste getroffen werden
- Überprüfen und Senden: versendet die Angaben und Dokumente (Prüfbericht und zugeordnete bautechn. Unterlagen) über XBAU an die Bauaufsichtsbehörde
Es ist möglich die Angaben mit zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu versenden.
Auf der Gegenseite kann die Bauaufsichtsbehörde den Prüfbericht und die mit dem Prüfbericht verknüpften Unterlagen als Zip-Verzeichnis herunterladen (untenstehend beispielhaft die Webansicht für die Bauaufsichtsbehörde)