Dateinamenskonventionen
Zur Vergabe von Dateinamen für Unterlagen bestehen bereits durch Baubehörden unterschiedliche ‚Philosophien‘. Diese Philosophien beschreiben Dateinamen für Pläne und Schriftstücke sehr unterschiedlich und in manchen Fällen sehr ausführlich. Deshalb wurde die Übernahme bestehender Namenskonventionen nicht gemacht und die Vergabe von Dateinamen grundsätzlich frei wählbar gehalten. Trotz allem sollte eine Normierung eingehalten werden, um für alle Beteiligten am
ELBA-Portal eine große Transparenz zu erreichen.
Obwohl der Dateiname grundsätzlich frei vergeben werden kann, soll die Transparenz über
folgende Namensvorschläge erreicht werden:
Aufbau Dateinamen |
|
Projektnummer |
BVS-Nr. oder PI-Nr., kann angegeben werden |
Art der Unterlage |
Kürzel der Art (siehe Folgetabelle) |
Nummer / Name |
Plannummer |
Index |
nur notwendig bei Nachtrag |
Bauteil |
sollte wegen der Transparenz angegeben werden |
Geschoss |
sollte wegen der Transparenz angegeben werden |
Art der Unterlagen |
|
BEW |
Bewehrungsplan |
BG |
Baugrubenplan |
FASS |
Fassadenplan |
FT |
Fertigteilplan |
HOLZ |
Holzbaukonstruktionsplan |
LAST |
Lastenplan |
POS |
Positionsplan |
ROH |
Rohbauplan |
SB |
Statische Berechnung |
SCHAL |
Schalplan |
SCHALBEW |
Schal- und Bewehrungsplan |
SCHALL |
Schallschutznachweis |
SONST |
Sonstiges |
STAHL |
Stahlbaukonstruktionsplan |
VS |
Vorspannplan |
WS |
Werkstattplan |
Insbesondere bei Plänen müssen vom Aufsteller vorgelegte Pläne mit geprüften Plänen
datentechnisch ‚gekoppelt‘ werden. Deshalb sollte ein vom PI runtergeladener Plan nur im
hinteren Teil des Dateinamens verändert werden, z. Bsp.: Aufsteller: <Dateiname>
PI: <Dateiname>-gepr
Wird dann der Plan durch den PI nach der Prüfung wieder hochgeladen, erfolgt eine
automatische Verknüpfung zwischen bereitgestellter und geprüfter Unterlage.