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Dateinamenskonventionen

Zur Vergabe von Dateinamen für Unterlagen bestehen bereits durch Baubehörden unterschiedliche ‚Philosophien‘. Diese Philosophien beschreiben Dateinamen für Pläne und Schriftstücke sehr unterschiedlich und in manchen Fällen sehr ausführlich. Deshalb wurde die Übernahme bestehender Namenskonventionen nicht gemacht und die Vergabe von Dateinamen grundsätzlich frei wählbar gehalten. Trotz allem sollte eine Normierung eingehalten werden, um für alle Beteiligten am

ELBA-Portal eine große Transparenz zu erreichen.

Obwohl der Dateiname grundsätzlich frei vergeben werden kann, soll die Transparenz über

folgende Namensvorschläge erreicht werden:

 

Aufbau Dateinamen

Projektnummer

BVS-Nr. oder PI-Nr., kann angegeben werden

Art der Unterlage

Kürzel der Art (siehe Folgetabelle)

Nummer / Name

Plannummer

Index

nur notwendig bei Nachtrag

Bauteil

sollte wegen der Transparenz angegeben werden

Geschoss

sollte wegen der Transparenz angegeben werden

Art der Unterlagen

BEW

Bewehrungsplan

BG

Baugrubenplan

FASS

Fassadenplan

FT

Fertigteilplan

HOLZ

Holzbaukonstruktionsplan

LAST

Lastenplan

POS

Positionsplan

ROH

Rohbauplan

SB

Statische Berechnung

SCHAL

Schalplan

SCHALBEW

Schal- und Bewehrungsplan

SCHALL

Schallschutznachweis

SONST

Sonstiges

STAHL

Stahlbaukonstruktionsplan

VS

Vorspannplan

WS

Werkstattplan

Screenshot 2023-11-21 163401.png 

Insbesondere bei Plänen müssen vom Aufsteller vorgelegte Pläne mit geprüften Plänen

datentechnisch ‚gekoppelt‘ werden. Deshalb sollte ein vom PI runtergeladener Plan nur im

hinteren Teil des Dateinamens verändert werden, z. Bsp.: Aufsteller:        <Dateiname>

                                                                                                                   PI:          <Dateiname>-gepr

 

Wird dann der Plan durch den PI nach der Prüfung wieder hochgeladen, erfolgt eine 

automatische Verknüpfung zwischen bereitgestellter und geprüfter Unterlage.