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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine rechtliche vorgeschriebene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zwischen einer Organisation (Auftraggeber) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), welcher personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.

Bei der Nutzung der ELBA-Plattform werden unter anderem solche personenbezogenen Daten verarbeitet – Daher ist der Abschluss eines AVV zwingend erforderlich.

Der AVV regelt dabei die Verantwortlichkeiten, Schutzmaßnahmen und Pflichten beider Parteien, um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten.

Für die weitere Nutzung der Plattform muss Ihre Organisation (in Form Ihres Organisationsadministrators) dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) innerhalb einer Frist von vier Wochen zustimmen.

Zur Bestätigung des AVV melden Sie sich bitte als Organisationsadministrator an und klicken im Dashboard auf den blau hinterlegten Link des AVV.

Sie gelangen zum Ende der Nutzungsbestimmungen/Impressum und haben dort die Möglichkeit sich den AVV vorher anzusehen und durchzulesen. Die Zustimmung erfolgt über das Setzen des Hakens im Kontrollkästchen.